AUSWIRKUNGEN DES NEUEN CORONAVIRUS

WIR SIND WEITERHIN FÜR SIE DA

Wie viele andere Unternehmen stellt auch ALLPLAN sich den aktuellen Herausforderungen und Verantwortungen aufgrund des neuen Coronavirus (SARS-CoV-2). Wir haben bereits umfassende interne Präventivmaßnahmen zum Schutz der gesamten Belegschaft ergriffen, denn die Sicherheit und Gesundheit aller im Unternehmen beschäftigten Personen ist uns ein zentrales Anliegen.

Auf unsere Operabilität haben diese Maßnahmen praktisch keinen Einfluss. ALLPLAN ist ein modernes, digital ausgerichtetes Unternehmen, so dass Termine und Abstimmungsprozesse zum Beispiel per Videokonferenz auch weiterhin wahrgenommen werden können.

Unsere Handlungsfähigkeit ist weiterhin vollständig gewährleistet. Wir stehen für Sie und Ihre Belange zur Verfügung.

Auch im Namen desDetlef-Schneider gesamten ALLPLAN-Teams bedanke ich mich für Ihr Vertrauen und Ihre Treue und freue mich auch weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Detlef Schneider
CEO ALLPLAN

 


ABSENKUNG DER UMSATZSTEUER AUF 16%

Aktuelle Entwicklungen vom 13.07.2020:

Sehr geehrte Kunden/innen,

am 29. Juni 2020 wurde das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen
der Corona-Krise durch den Bundestag und Bundesrat beschlossen. Damit tritt eine vom 1. Juli 2020 bis
31. Dezember 2020 befristete Absenkung der Umsatzsteuer von 19% auf 16% sowie von 7% auf 5% in Kraft.

Bei der Überlassung einer Software auf elektronischem Weg (z.B. Internet) handelt es sich umsatzsteuerlich um eine sonstige Leistung gem. §3 Abs. 9 UStG. Der anzuwendende Umsatzsteuersatz bestimmt sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Vollendung dieser Leistung, d.h. dem Ende der Abrechnungsperiode. Wird das Entgelt vor dem Ende der Abrechnungsperiode vereinnahmt, entsteht die Umsatzsteuer bereits im Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung.

Nachfolgend stellen wir die geplante Vorgehensweise in Grundzügen dar:

  1. Software-Lizenzen ohne Laufzeit
    Der Umsatzsteuersatz bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Lieferung der Software:
    • 1.7.2020 – 31.12.2020: 16%
    • bis 30.6.2020 und ab 1.1.2021: 19%

  2. Software-Lizenzen mit Laufzeit (Software Service-Vertrag, Subscription, SaaS)
    Der Umsatzsteuersatz bestimmt sich zum einen nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung, d.h.
    zum Ende der Abrechnungsperiode. Zum anderen bestimmt er sich nach dem Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung:
    • Ende der Abrechnungsperiode im Zeitraum 1.7.2020 – 31.12.2020: 16%
    • Für alle vor dem 1.7.2020 mit einem Umsatzsteuersatz von 19% ausgestellten und vereinnahmten Rechnungen erhalten Sie zum Ende der Abrechnungsperiode eine Korrekturrechnung mit einem Umsatzsteuersatz von 16%.
    • Ende der Abrechnungsperiode ab 1.1.2021: 19%
      Für alle im Zeitraum 1.7.2020 – 31.12.2020 mit einem Umsatzsteuersatz von 16% ausgestellten und vereinnahmten Rechnungen, deren Abrechnungsperiode noch bis in das Jahr 2021 hineinreicht, erhalten Sie zum Ende der Abrechnungsperiode in 2021 eine Korrekturrechnung mit einem Umsatzsteuersatz von 19%.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir zu diesem Thema keine steuerliche Beratung vornehmen können. Bei Fragen oder in konkreten Einzelfällen kontaktieren Sie bitte Ihren steuerlichen Berater.

Ihr ALLPLAN Team

Fragen und Antworten zum Thema Rechnungstellung im PDF, Stand 13.07.2020


ALLPLAN IM HOMEOFFICE

Wie kann Allplan mit Zugriff auf eine gemeinsame Datenablage im Homeoffice ohne direkte LAN Verbindung verwendet werden?

1. Homeoffice mit zeitgleichen Zugriff auf die zentralen Daten.

Für die Verwendung von Allplan ohne eine LAN Verbindung zur zentralen Datenablage und mit der Anforderung weiterhin gemeinsam in Projekten zu arbeiten, kann Allplan Share, die Allplan Cloud Lösung, verwendet werden. Zum Allplan Share Handbuch / Systemvoraussetzungen Allplan Share
Weitere Details zu Allplan Share erhalten Sie hier.

2. Homeoffice ohne Zugriff auf die zentrale Dateiablage (lokales Arbeiten):

2.1 Allplan mit Workgroupmanager:

Ist bei Ihnen der Workgroupmanager im Lizenzumfang, kann ein Rechner/Laptop mit Projekt menü-geführt aus der Workgroupumgebung ausgescheckt werden und im Homeoffice ohne Zugriff auf den Server gearbeitet werden. Die Projekte auf dem ausgecheckten Rechner sind für die CAD-Bearbeiter im Netzwerk gesperrt. Diesen Benutzern wird der Kommentar angezeigt, den Sie beim Auschecken angegeben haben.

2.2 Allplan ohne Workgroupmanager:

Nutzung des Bürorechners

Bei einer vorhandenen Installation ohne Workgroupmanager, aber mit Zugriff auf den zentralen Dateiablagepfad im Firmennetzwerk, muss Allplan bei gewünschter Nutzung des Bürorechners im Homeoffice deinstalliert und unter der Angabe der lokalen Pfade neuinstalliert werden. Ein entsprechendes Projekt muss per Datensicherung in die lokale Installation eingespielt werden.

Nutzung eines neuen (privaten Rechner)

Sollte ein neuer Rechner im Homeoffice verwendet werden, muss die Lizenz am Bürorechner zurückgegeben und damit im Homeoffice installiert werden.

 

Ausführlichere Antworten auf die folgenden Zusammenfassungen finden Sie in den FAQs auf Allplan Connect hier.

Wenn Ihnen das Obige nicht weiterhilft und Sie in Ihrem Heimbüro schnell einsatzbereit sein wollen, kontaktieren Sie uns bitte über unser Notfall-Kontaktformular.

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